Kommunalsteuer-Rückvergütung für Lehrlinge

ein Gebäude mit Fahnen davor

Die Marktgemeinde Eggelsberg gewährt seit 1.2.1997 eine Kommunalsteuer-Rückvergütung für Lehrlinge. Jenen Firmen, die bereits bisher die Rückvergütung beantragt haben, werden direkt von der Gemeinde die entsprechenden Formulare übermittelt. Für Firmen, die erstmalig im Vorjahr einen Lehrling eingestellt haben, stehen die Formulare auf der Homepage der Marktgemeinde zum Download zur Verfügung.

Bitte geben Sie uns die von Ihnen vom 01.01. bis 31.12.2023 für die betreffenden Lehrlinge bezahlte Kommunalsteuer bekannt. Wir ersuchen um Vorlage einer Kopie des Jahreslohnkontos 2023 von jedem Ihrer Lehrlinge. Den Antrag bitte firmenmäßig unterfertigt an uns zurücksenden. Wir werden dann die Rückerstattung auf das von Ihnen bekanntgegebene Konto vornehmen.

Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Buchhaltung der Marktgemeinde Eggelsberg.


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14.02.2024