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Sehr geehrte Damen und Herren!
Mit Inkrafttreten der aktuellen Geflügelpestnovelle am 17.4.2024 liegen einige Gemeinden im Bezirk Braunau nicht mehr in einem Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko.Für folgende Gemeinden gilt allerdings weiterhin erhöhtes Risiko:
Pflichten der Tierhalterinnen und Tierhalter in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko:
Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Im Risikogebiet sind außerdem ein Abfall der Futter- und Wasseraufnahme (von mehr als 20 %), ein Abfall der Eierproduktion (um mehr als 5 %) oder eine erhöhte Sterblichkeitsrate (höher als 3 % in einer Woche) zu melden.
Die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der örtlich zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) ist ebenfalls für die Früherkennung wichtig.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Haltung von Geflügel bei der zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.
Freundliche Grüße
Der Bezirkshauptmann:
Mag. Gerald Kronberger
BGBLA_2024_II_103.pdf herunterladen (0.51 MB)
28.04.2024