Aktuelle Information zur Geflügelpest – Festlegung von Risikogebieten

Geflügel

Novellierung der Geflügelpest-VO; Anpassung der Risikogebiete

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mit Inkrafttreten der aktuellen Geflügelpestnovelle am 17.4.2024 liegen einige Gemeinden im Bezirk Braunau nicht mehr in einem Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko.
Für folgende Gemeinden gilt allerdings weiterhin erhöhtes Risiko:

  1. Braunau am Inn
  2. Eggelsberg
  3. Franking
  4. Haigermoos
  5. Hochburg-Ach
  6. Lochen am See
  7. Mining
  8. Moosdorf
  9. Neukirchen an der Enknach
  10. Ostermiething
  11.  Palting
  12. Perwang am Grabensee
  13. St. Pantaleon
  14. St. Peter am Hart
  15. St. Radegrund
  16. Schwand im Innkreis
  17. Tarsdorf
  18. Überackern

Pflichten der Tierhalterinnen und Tierhalter in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko:

  • Geflügel wird durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder die Fütterung und Tränkung erfolgt im Stallinnenbereich oder einem Unterstand. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein. www.bh-braunau.gv.at
  • Enten und Gänse müssen getrennt zu anderem Geflügel gehalten werden, sodass ein Kontakt nicht möglich ist.
  • Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.


Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.

Im Risikogebiet sind außerdem ein Abfall der Futter- und Wasseraufnahme (von mehr als 20 %), ein Abfall der Eierproduktion (um mehr als 5 %) oder eine erhöhte Sterblichkeitsrate (höher als 3 % in einer Woche) zu melden.


Die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der örtlich zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) ist ebenfalls für die Früherkennung wichtig.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Haltung von Geflügel bei der zuständigen

Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.


Freundliche Grüße

Der Bezirkshauptmann:

Mag. Gerald Kronberger


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28.04.2024