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Grundstücksbesitzer/Waldbesitzer werden dazu angehalten, Bäume und etwaigen anderen Bewuchs im Bereich von öffentlichen Straßen entsprechend zu pflegen und regelmäßige Sichtkontrollen durchzuführen. Vielen Dank für die Beachtung dieser notwendigen Maßnahmen!
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29.04.2024