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Seit Jänner 2026 können natürliche Personen ihre Anliegen in FinanzOnline von einer vertrauten, volljährigen Person („Vertrauensperson“) erledigen lassen.
Die unentgeltliche Vertretung ermöglicht es der Vertrauensperson, im Namen der vertretenen Person zu handeln.
Das ist transparent und sicher, weil eindeutig erkennbar ist, wer für wen in FinanzOnline tätig war, und außerdem jederzeit widerrufbar.
Dieses Service richtet sich an Menschen, die Unterstützung bei der Nutzung von FinanzOnline benötigen und dafür eine
Person ihres Vertrauens bevollmächtigen möchten.
Mit der unentgeltlichen Vertretung kann eine volljährige, voll handlungsfähige Vertrauensperson sämtliche Funktionen in FinanzOnline
nutzen, die auch die vertretene Person verwenden kann.
Dazu zählen auch Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Geldgebarung, wie z.B. Rückzahlungsanträge oder Änderungen der Kontoverbindung.
Ein uneingeschränktes Vertrauen in die Vertrauensperson ist daher unerlässlich.
Eine Zustellvollmacht ist zwar nicht von der unentgeltlichen Vertretung in FinanzOnline umfasst, allerdings kann die Vertrauensperson
auf alle Dokumente zugreifen, die der vertretenen Person elektronisch in FinanzOnline zugestellt wurden.
Die Vertretung ist – wie der Name sagt – ausschließlich unentgeltlich.
Sie dient der Unterstützung im Familien- oder Vertrauenskreis und darf nicht berufsmäßig (gegen Entgelt) ausgeübt werden.
(Formular zum Download)
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16.03.2026