Rückvergütung Kommunalsteuer für Lehrlinge für das Jahr 2024

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Rückvergütung Kommunalsteuer für Lehrlinge für das Jahr 2024

Die Kommunalsteuerrückvergütung für Lehrlinge wurde bis auf weiteres verlängert.
Beiliegenden Antrag für den Zeitraum von 01.01.-31.12.2024 ausfüllen und firmenmäßig unterfertigt an das Marktgemeindeamt Eggelsberg übermitteln.
Voraussetzung einer Auszahlung ist, die Vorlage einer Kopie des Jahreslohnkontos 2024 von jedem einzelnen Lehrling.
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen die Mitarbeiter der Gemeindebuchhaltung jederzeit gerne zur Verfügung.


07.04.2025